Iprodion ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Dicarboximide und Imidazole. Sie wird als Fungizid und Nematizid in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Iprodion wird weltweit seit 1974 in der Landwirtschaft zur Saatgutbeizung, also gegen Pilz-Schädlingsbefall (Insekten, Vögel) eingesetzt. Iprodion wurde von Rhône-
Poulenc entwickelt und auf den Markt gebracht.
ALLGEMEINES GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL
Iprodion ist krebserregend. Es wird durch die EFSA als genotoxisch, kanzerogen und als Grundwasser kontaminierend eingestuft! Es kommt in der Landwirtschaft und im Gartenbau weltweit vor. Konkret wird berichtet, dass die Nahrungsaufnahme verschiedener wildlebender Tiere, z.B. Bienen, Fische, Frösche etc., negativ beeinflusst wird.
In 2016 wurde erstmalig über Iprodion durch das Magazin Ökotest im Zusammenhang mit Feldsalaten berichtet: Greenpeace veröffentlichte eine Schwarze Liste der gefährlichsten Pestizide. Im Vergleich zur 2008 von Greenpeace publizierten Schwarzen Liste hat sich die Zahl der gefährlichen Pestizide von 327 auf 451 erhöht.
Die Studie identifiziert 17 Spritzmittel, die deutsche Verbraucher besonders häufig durch Lebensmittel aufnehmen. Darunter weiterhin das Iprodion auf Kopfsalat und wie wir heute wissen, auch in getrockneten Weinbeeren (Sultanas) und Tafeltrauben! Trotz seiner vermutlich krebserregenden Wirkung wurde Iprodion bis heute in den wichtigsten Anbauländern (Süd-Afrika, Australien, Türkei, USA etc.) eingesetzt und ist bis auf die Türkei weiterhin offiziell zugelassen.
WIDERRUF DER ZULASSUNG in der EU und neuer Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Iprodion aus Anhang II der EU-Pestizidverordnung ((EG) Nr. 396/2005)
In der Europäischen Union war Iprodion seit 2004 als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Die Zulassung wurde allerdings aufgrund einer neuen Bewertung des Wirkstoffes durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im November 2017 entzogen. Iprodion durfte nur noch bis zum 5. März 2018 als Pflanzenschutzmittel verkauft und bis zum 5. Juni 2018 eingesetzt werden. Die Verordnung zur Streichung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Iprodion aus Anhang II der EU-Pestizidverordnung ((EG) Nr. 396/2005) liegt seit letzter Woche in Deutsch vor. Wie bereits berichtet, werden die zukünftigen RHG in diesem Zuge auf die analytische Bestimmungsgrenze abgesenkt (in Anhang V definiert, überwiegend 0,01 mg/kg). Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird in Kürze erwartet und somit etwa einen Monat früher, als bisher bekannt. Damit sieht der aktualisierte zeitliche Ablauf wie folgt aus: • Januar 2019: Veröffentlichung der Verordnung mit den neuen RHG im Amtsblatt der Europäischen Union • 20 Tage nach Veröffentlichung: die neuen Werte treten in Kraft • 6 Monate nach Inkrafttreten: Anwendung der neuen, abgesenkten Grenzwerte für alle Produkte.
EFSA-Studie (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
Die EFSA hat eine Risikobeurteilung für Iprodion korrigiert und den ARfD-Wert (Acute Reference Dose) auf nur 0,06 mg/kg festgelegt. Bei Chlorpyrifos liegt dieser bei 0,1 mg/kg. Daraus folgt, dass der tägliche Verzehr stark beschränkt werden soll und die aktuell erlaubten Tagesdosen viel zu hoch sind. Sie können dieser Studie entnehmen, dass für Tafeltrauben der Grenzwert für Kinder um 1.872% überschritten wird und an Stelle 1 von allen überprüften Rohstoffe und 27 als gesundheitsgefährdend für Kinder angesehenen Rohstoffs liegt. Der Grenzwert für Erwachsene wird um 870% überschritten und die Tafeltrauben liegen hier auf Platz 2 und wird nur von Brokkoli übertroffen.
Anmerkung zur Berechnung: Die Berechnung der Ausschöpfung des ARfD-Wertes (acute refernece dose) ist etwas komplizierter und hängt einerseits vom Probengewicht, andererseits von der Aufnahmemenge pro Tag ab, zudem auch noch von Variabilitätsfaktoren, die sich je nach Produkt unterscheiden. Es wird dabei immer auf ein Kind mit dem Gewicht von 16,15 kg berechnet. Die Menge an frischen Tafeltrauben, die ein Kind pro Tag verzehrt, wird mit 211.5g angegeben, was statistisch belegt ist und ca. 42,3 g getrocknete Weinbeeren / Sultanas pro Tag entspricht. Der Variabilitätsfaktor von Trauben ist 5, aufgrund der ungleichen Verteilung der Wirkstoffe auf den Trauben: außen mehr als innen, unten mehr als oben. Bei anderen Früchten sieht das anders aus (Tomate 7, Himbeeren 1, Salat 5, Kopfsalat 3 usw.). Multipliziert ergibt der gefundene Gehalt mit dem Variabilitätsfaktor und der Verzehrmenge und Einheitenumrechnung 0.5711 mg, was dann bezogen auf die o.a.
1.615 mg wiederum die 35% ergeben.
ÖKO-Test Ausgabe November 2018
Das Verbrauchermagazin Öko Test hat sich das Thema Nussfruchtmischungen (Studentenfutter) vorgenommen. Bereits in 2013 wurden Weinbeeren durch “Stiftung Warentest“ untersucht und damals hatte man auch hier die große Anzahl von verschiedenen Einzelpestiziden kritisiert. In der aktuellen Ausgabe ÖKO-Test ist das wieder so und auch hier wurde die konventionelle und BIO Sultanine/ Rosine als Kontaminationsquelle für das Studentenfutter lokalisiert. Es wurden 20 unterschiedliche Nussfruchtmischungen im April 2018 im Handel gekauft und auf Pestizide und Mineralölrückstände untersucht. In einem Produkt fanden die Tester 19 einzelne Substanzen. Siehe hierzu weiter unten auch Pestizidspiegel. Hier spricht Öko-Test von einem Schadstoffcocktail und kritisiert, dass die EU bis heute zwar Grenzwerte pro Pestizid erlässt, aber die Summe pro Produkt nicht einschränkt. Zurecht reklamiert Öko-Test, dass bis heute keine Untersuchungen darüber vorliegen, wie sich ein Pestizidcocktail auf den menschlichen Organismus auswirkt und fordert gesetzliche Regelungen. Alle auffälligen Produkte wurden im Artikel namentlich genannt und abgewertet.
Ursache für den Schadstoffcocktail und IPM-Projektbeschreibung
Die Ursache für den Schadstoffcocktail liegt in den kleinbäuerlichen Strukturen in der Türkei begründet. Ca. 150.000 Bauern produzieren zwischen 225.000 mt (Ernte 2018) – 330.000 mt (Ernte 2017 p.a.! Im Durchschnitt also 1.500 – 2.200 kg pro Bauer. Ein Seecontainer besteht aus 21.000 kg und somit ca. 10,5 konventioneller Einzellieferungen.
Wir haben aus den hier beschriebenen Gründen und als Konsequenz aus der negativen Berichterstattung in 2014 unser Integriertes Pestizid Monitoring (IPM)-Projekt initiiert. Heute sind wir in der Lage, Ihnen Sultanas aus kontrolliertem Anbau mit max. 4 Pestiziden zu liefern und können somit auch den Forderungen von Öko-Test vollumfänglich nachkommen. In diesem Zusammenhang weist ein Nussfruchtmischungshersteller darauf hin, dass seine Untersuchungsergebnisse von den Öko-Test Ergebnissen abweichen und erklärt dies mit der Durchmischung der Importpartien. Öko-Test empfiehlt daher, sich nicht auf Laboruntersuchungen zu verlassen und pro-aktiv auf Sultaninen aus kontrolliertem Anbau umzustellen, da konventionellen Ware wegen der vielen Einzellieferungen nicht homogen ist!
Studie des Stuttgarter Umweltamtes
Das Stuttgarter Umweltamt hatte für eine Risiko-Studie 50 verschiedene Türkische Sultaninen-Proben aus konventionellem Anbau untersucht. In 48 Proben fanden sie Mehrfachrückstände bei Pestiziden. Im Durchschnitt wurden 17,5 verschiedene Substanzen aus einer Gesamtzahl von 65 nachgewiesen. Die Gesamtmenge von Pestiziden pro Probe betrug hier 1,7 mg/kg und 16% aller Proben wiesen sogar Überschreitungen des Rückstandshöchstmengen Wertes (MRL) auf. Iprodion taucht hier als eine der am häufigsten nachgewiesenen Substanz auf.
IPRODION IN SULTANAS/ROSINEN (historischer Hintergrund)
Noch in 2017 lag der EU Rückstandshöchstgehalt (MRL) für konventionelle Tafeltrauben bei 20 mg/kg und folglich für konventionelle Sultanas (Weinbeeren) bei 4 mg/kg (Verarbeitungsfaktor 5) und sollte seit 2018 auf 0,01 mg/kg abgesenkt worden sein. In den USA, Australien und Süd-Afrika ist Iprodion mit einem Rückstandshöchstgehalt (MRL) von 60 mg/kg weiterhin zugelassen. In der Türkei hat die zuständige Behörde am 19. Januar 2018 und mit sofortiger Wirkung den Einsatz von Iprodion in der heimischen Landwirtschaft untersagt.
Laborspiegel Pestizide in Sultanas
Untersuchungen aus der Ernte 2018 ohne konkrete Herkunftsbekanntheit mit den Top 20 Pestizidwirkstoffe in Sultanas von einem der führenden deutschen Labore (Pestizidcocktail):
- Pyrimethanil
- Cyprodinil
- Boscalid
- Iprodione
- Fluopyram
- Indoxacarb
- Methoxyfenozid
- Spirotetramate (Sum)
- Spirotetramat-enolglucoside
- Metalaxyl/Metalaxyl-M (sum)
- Metalaxyl
- Tebuconazol
- Cyhalothrin, lambda-
- Spirotetramat-ketohydroxy
- Azoxystrobine
- Fluxapyroxad
- Piperonyl butoxide
- Fludioxonil
- Myclobutanil
Pro-Argumente für Iprodionfreie Ware
In der Ernte 2018 wird also weiterhin das Fungizid Iprodion in konventionellen Sultanas nachgewiesen. Darüber hinaus werden bis zu 20 verschiedene Substanzen weiterhin in Sultanas nachgewiesen. Lesen Sie hierzu den Pestizidcocktailproblem ÖKO-Test Bericht und obigen Top 20 Wirkstoffnachweise. Kein Türkischer und US Ablader kann Ihnen Iprodionfreie Ware aus konventionellem Anbau verbunden mit einer regresspflichtigen und schriftlichen Garantieerklärung liefern. Das geht nur bei einer Rohware aus kontrolliertem Anbau mit voller Rückverfolgbarkeit bis zum Bauern.
IPM-Ware stammt aus kontrolliertem Vertragsanbau. Hier kann garantiert werden, dass maximal 4 Pestizide = Cyprodinil, Indoxacarb, Spirotetramat, Pyrimethanil aktiv eingesetzt wurden. Die maximale Begrenzung der aktiven Pestizide als auch der neue Grenzwert für Iprodion von 0,01 mg/kg wird über die Produktspezifikation im Vertrag zugesichert! Das IPM-Projekt wurde vor 5 Jahren initiiert, um heute eine lückenlos rückverfolgbare Ware bis zum einzelnen Bauern anbieten zu können. Je weniger der Bauer im Vegetationsverlauf auf die zugelassenen Pestizide zurückgreift, umso höher ist der Rohwarenpreis, den er im Projekt erhält! Das IPM-Projekt ist in der Türkei einmalig. Alternativ können Sie nur auf Bio-Ware umstellen!
Link zu unserem Türkischen Partner ÖZGÜR Tarim...
...und die Labor-Reports:
Analysis Report 14-0131
Analysis Report 14-0130
Analysis Report 14-1280
Analysis Report 14-1279
WEITERE INFORMATIONSQUELLEN
Berichterstattung in der Internorga-Ausgabe von CheckUP Back.Business (Nr. 03-2018)